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InstitutionsResearch Centre (national)
Taupitz, Jochen (Prof. Dr.)
Universität Mannheim
Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim
Schloß / Postfach
Kaiserring 10-12
68131 Mannheim
Germany
Taupitz, Jochen (Prof. Dr.)
Ziele und Aufgaben des Instituts
Das Institut bietet ein Forum für die wissenschaftliche Forschung und Lehre auf den Gebieten des deutschen, europäischen und internationalen Medizinrechts, Gesundheitsrechts und der Bioethik. Ziel der Institutsarbeit ist die integrative und interdisziplinäre Erforschung und Vermittlung medizin- und gesundheitsrechtlicher Problemfelder, und zwar durch
- Bereitstellung der sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen für integrative und interdisziplinäre Forschungsvorhaben
- Erarbeitung von Gutachten und Stellungnahmen zu Problemen des Medizin- und Gesundheitsrechts sowie der Bioethik, insbesondere zu Gesetzesvorhaben und sonstigen nationalen und internationalen Regelungsvorhaben
- Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses unter Vermittlung der integrativen Sichtweise und Vorbereitung auf die Praxisberufe im Medizin- und Gesundheitswesen
- Durchführung nationaler und internationaler Tagungen
- Fachliche Zusammenarbeit mit Institutionen des Medizin- und Gesundheitswesens und der biomedizinischen Forschung im In- und Ausland
- Transformation wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis
- Veröffentlichung der Forschungsergebnisse in regelmäßigen Publikationen
- Aufbau und Unterhaltung einer wissenschaftlichen Bibliothek
Zwei Universitäten - ein gemeinsames Institut
Das Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik (IMGB) wurde im Oktober 1998 gemeinsam von der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Universität Mannheim errichtet.
Das Institut wird von einem Direktorium geleitet, das sich aus Professoren beider Universitäten zusammensetzt. Dem Direktorium gehören Prof. Dr. Jochen Taupitz als Geschäftsführender Direktor, Prof. Dr. Dr. h. c. Adolf Laufs als stellvertretender Geschäftsführender Direktor sowie Prof. Dr. Görg Haverkate, Prof. Dr. Dr. h. c. Thomas Hillenkamp, Prof. Dr. Lothar Kuhlen und Prof. Dr. Eibe Riedel an. Das universitätsübergreifende Institut kann somit auf den Sachverstand ausgewiesener Wissenschaftler aus zwei juristischen Fakultäten zurückgreifen.
Ein Institut zweier Universitäten, das auf juristischen Fakultäten mit je eigenen fachlichen Schwerpunkten basiert und dabei sowohl das Zivilrecht als auch das Öffentliche Recht und das Strafrecht umfaßt, existiert in Deutschland bisher nicht. Hinzu kommen die ganz unterschiedlichen Profile der beiden beteiligten Universitäten, die die Arbeit des Instituts aus spezifischen Blickwinkeln fördern und interdisziplinäre Forschung in einer Breite ermöglichen, die an einer einzigen Universität und von einer einzigen juristischen Fakultät nicht erreichbar ist. Genannt sei insbesondere die Zusammenarbeit mit der medizinischen Fakultät Heidelberg, vor allem der Rechtsmedizin und der Geschichte der Medizin, mit der Fakultät für Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim, etwa zu Fragen des Gesundheitswesens, mit der Fakultät für Betriebswirtschaftslehre der Universität Mannheim, beispielsweise zum Thema Krankenhausmanagement sowie mit den philosophischen Fakultäten beider Universitäten.
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